Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer in Wrocław. An der Universität Wrocław hat er seine Ausbildung in den Bereichen Rechstwissenschaften und germanische Philologie abgeschlossen. Er ist ein Absolvent der Schule des Deutschen Rechts an der HU Berlin/ Universität Wrocław. Doktoraarbeit am Lehrstuhl für Verfassungsrechts an der Fakultät für Recht, Verwaltung und Wirtschaft der Universität Wrocław. In sein wissenschaftlichen Arbeit widmet er sich vor allem Fragen der verschiedenen Staatsformen und der Tätigkeit der verfassungsrechtlichen Staatsorgane. Er beschäftigt sich zudem mit Problemen der Menschenrechte und der Zeitarbeit. Er interessiert sich auch für die gegenseitige Wahrnehmung der Deutschen und Polen, sowie für die Rolle und Stelle der Erinnerungsorte in der Kultur der beiden Nationen.