Um transparente Regeln der beidseitigen Zusammenarbeit zu gewährleisten, richten sich unsere Honorarsätzen nach den nachstehenden Berechnungsgrundsätzen:
und wird im Wege einer individuellen Honorarverhandlung bestimmt.
Die Honorarzahlung erfolgt auf Grundlage einer MwSt-Rechnung. Dabei werden die als Nettobeträge zu verstehen Honorarsätze ggf. um die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht.
Unsere Honorarsätze umfassen keine Fremdkosten, darunter Gerichtskostenvorschüsse, andere gerichtliche oder notarielle Gebühren, sowie im Zusammenhang mit der Ausführung der jeweiilgen Aufträge stehenden Spesen.
Auf Anfrage erstellt die Kanzlei Lexperts für Sie ein auf den Einzelfall zugeschnittenes Angebot über Beratungsleistungen.