RECHTSANWALTSKANZLEI

LEXPERTS

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Rechtsdienstleistungsvertrages

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES RECHTSDIENSTLEISTUNGSVERTRAGES

Rechtsanwaltskanzlei LEXPERTS ®

I.

BEGRIFFE

Zum Zwecke des Rechtsdienstleistungsvertrages gelten folgende Begriffe:

  1. Kanzlei – Rechtsanwaltskanzlei Lexperts –  Rechtsanwaltskanzlei geführt von Dr. Lidia Siwik mit dem Sitz in Trzebnica, 55-100 Trzebnica, ul. Rynek 12/1; Niederlassung Wroclaw 51-171, ul. Czajkowskiego 63/1 und entsprechend Rechtsanwaltskanzlei geführt von Dr. Marcin Podleś mit dem Sitz Wroclaw, 51-171 Wrocław, ul. Czajkowskiego 63/1.
  2. Kunde – Vertragspartei, für die die Kanzlei Rechtsdienstleistungen erbringt;
  3. Jurist – Absolvent eines rechtswissenschaftlichen Studiums, darunter Rechtsberater, Rechtsanwalt, ausländischer Rechtsanwalt oder deutscher Rechtsanwalt;
  4. Allgemeine Bedingungen – vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen des Rechtsdienstleistungsvertrages;
  5. Rechtsdienstleistungen – von der Kanzlei zu leistende Dienstleistungen, einschließlich:

–          Erteilung einer juristischen Beratung,

–          Erstellung eines Rechtsgutachtens,

–          Erstellung eines Vertragsentwurfes oder eines Rechtsaktes,

–          Vertretung der Partei vor Gerichten oder Verwaltungsorganen,

–          Übersetzung  juristischer Texte;

  1. Vertragsgegenstand – Vertragsgegenstand, der sich auf die Erbringung von Rechtsdienstleistungen bezieht und der u.a. durch den Umfang der für den Kunden zu leistenden Rechtshilfe, Aufgabenbereich der Kanzlei, vorgenommenen Annahmen, tatsächlichen und rechtlichen Sachlage bestimmt werden kann;
  2. Vertrag – Vertrag zwischen der Kanzlei und dem Kunden, kraft dessen die Kanzlei zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet wird;
  3. Ethik-Kodex –Ethik-Kodex der Rechtsberater, Anhang zum Beschluss Nr. 8/VIII/2010 des Prezydium Krajowej Rady Radców Prawnych [poln. Präsidium des Landesrats der Rechtsberater] vom 28. Dezember 2010;
  4. Rechtsberatergesetz – Gesetz vom 6. Juli  1982 über Rechtsberater (Gesetzblatt vom 2002, Nr. 123, Ziffer 1059 mit Änderungen – poln.: ustawa o radcach prawnych).

II.

GRUNDSÄTZE DER ERBRINGUNG VON RECHTSDIENSTLEISTUNGENDURCH DIE KANZLEI

  1. Die Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt, bei Beachtung der im Rechtsberatergesetz und Ethik-Kodex  beinhalteten Regeln sowie im Einklang mit den Standards der professionellen Rechtshilfeleistung.
  2. Die Art und Weise der Erbringung von Rechtsdienstleistungen bei der  in Auftrag gegebenen Rechtssache, insbesondere die Zeitdauer der einzelnen Handlungen, ergeben sich aus Art der Sache, dem Auftragsbereich und den laufenden Vereinbarungen mit dem Kunden.
  3. Die durch die Kanzlei zu leistenden Rechtsdienstleistungen werden auf das juristische Verstehen von entsprechenden Gesetzen, Rechtsprechung und Fachliteratur gestützt, die zur Zeit der Rechtshilfeleistung gelten. Spätere Änderungen von Rechtsvorschriften, Rechtsprechung oder Praxis können die Aktualität der Rechtsdienstleistung beeinflussen. Die Kanzlei ist zur Aktualisierung  der erteilten Rechtsauskunft in Bezug auf spätere Änderungen in Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Auslegung nicht verpflichtet.
  4. Rechtsdienstleistungen werden im Vertragsbereich ausschließlich aufgrund der von dem Kunden dargestellten faktischen Sachlage und vorgelegten  Unterlagen erbracht. Der Kunde trägt die alleinige Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergegebenen Unterlagen oder Angaben.
  5. Die Vertretung des Kunden vor allgemeinen Gerichten, Schiedsgerichten oder Staatsorganen in Verfahren, sowie vor natürlichen und juristischen Personen oder Organisationseinheiten bedarf schriftlicher Vollmacht für die von der Kanzlei zu benennenden Rechtsberater oder Rechtsanwälte. Die Kanzlei behält sich das Recht, die Erbringung von Rechtsdienstleistungen bis zum Vorlegen der Urschrift jener Vollmachturkunde zu unterbrechen, vor.
  6. Die Rechtsdienstleistungen werden im Bereich des auf dem Gebiet von Republik Polen geltenden polnischen und europäischen Rechts erbracht. Die Rechtsdienstleistung kann zugleich nach deutlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Kanzlei auch im Bereich des deutschen Rechts geleistet werden. Der  Vertragsgegenstand oder die Rechtsdienstleistung unterliegt ganz oder teilweise einem anderen als dem polnischen Rechtssystem, nur wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.
  7. Der Ort der Rechtsdienstleistung ist der Kanzleisitz, es sei denn, die einzelnen Handlungen bedürfen ihrer Art wegen der Ausübung an einem anderen Ort.
  8. Die Kanzlei ist zur Vertraulichkeitsbewahrung bezüglich im Rahmen der Rechtsdienstleistung offenbarten bzw. erlangten Informationen über das Unternehmen des Kunden oder seine anderen Vermögensangelegenheiten verpflichtet. Obiges bezieht sich auf keine allgemein zugänglichen Informationen.
  9. Die Kanzlei hat das Recht auf Offenlegung der Rechtsdienstleistung für den Kunden und ihre Position auf der Referenzliste.
  10. Die Kanzlei haftet weder für das Ergebnis der Rechtssache noch für Erreichen eines  bestimmten Ziels. Die Kanzlei haftet im Rahmen des Vertrags nur für Schäden des Kunden, die Kanzlei vorsätzlich herbeigeführt hat. Soweit die zwingenden Vorschriften es nicht ausschließen, wird die Höhe des Schadensersatzes für Schäden, die eventuell durch die Kanzlei zugefügt werden können, bis auf die Höhe der Haftpflichtversicherung der Kanzlei beschränkt. Der Schadensersatzanspruch wird zudem auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Kanzlei haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere für einen entgangenen Gewinn des Kunden.
  11. Die Rechtsdienstleistungen werden in polnischer Sprache erbracht. Sie können auch in einer anderen Sprache erbracht werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.
  12. Soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde, fasst der Begriff Rechtsdienstleistungen auch alle administrativen Tätigkeiten der Kanzlei um.

 

III.

VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Die Kanzlei und der Kunde können den Vertrag in beliebiger Art und Weise, mündlich, schriftlich oder per Fernmeldewesen: darunter per Internet, Telefon, Fax oder E-Mail abschließen.
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen Vertragsbestandteil.  Bei Abweichungen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsinhalt genießen die vertraglichen Bestimmungen Vorrang.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden die Kanzlei und den Kunden, wenn sie:

–          dem Vertrag als Anhang beiliegen oder wenn:

–          in dem Inhalt des Vertrages angeführt werden,  und der anderen Partei vor Vertragsabschluss zugestellt werden, oder wenn:

–          soweit die andere Vertragspartei kein Verbraucher ist, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Vertragsinhaltunter Berufung auf deren Veröffentlichung in der Internetseite der Kanzlei angeführt werden (www.lexperts.pl)

  1. Sämtliche Änderungen von Regeln, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, bedürfen unter Vorbehalt des Folgesatzes zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform findet auf keine Informationen, Erklärungen und Vereinbarungen Anwendung, deren Abgabe in einer anderen Form diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zulassen.
  2. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine andere juristische Person oder Organisationseinheit, so ist er beim Vertragsabschluss verpflichtet, seine Identifizierungsangaben,  insbesondere die Firma oder den Firmennamen, die Rechtsform, Adresse, Steuernummer, NIP-Nummer, Status als Steuerzahler  der polnischen Mehrwertsteuer (VAT) oder entsprechender ausländischer, eine oder mehrere zur Vertretung berechtigte Personen sowie die Art und Weise der Vertretung anzugeben und einen Auszug aus dem entsprechendem Handelsregister vorzulegen. Ein Kunde, der natürliche Person ist und kein Gewerbe betreibt, ist zur Angabe von u.a.: Name, Vorname, Adresse, Steuernummer, PESEL-Nummer (wenn vergeben), Personalausweisnummer verpflichtet.

IV.

KANZLEIUNTERLAGEN

  1. Die Kanzlei kann dem Kunden Einsicht in den Entwurf eines Dokuments gewähren, der  im Rahmen der Rechtsdienstleistung vorbereitet wird, insbesondere von: Rat, Auskunft, Gutachten, Prozessschriftsatz, Schrift in der Sache oder Bericht, damit eventuelle Anmerkungen mitgeteilt werden können.
  2. Bis zur Vollendung und Unterzeichnung  des Dokuments kann sich der Kunde auf den Entwurf stützen. Der Entwurf eines Dokuments gilt als nicht verbindlich.
  3. Folgeversionen der Dokumente können auf verschiedenen Trägern gespeichert werden.
  4. Bei Abweichungen ist die Auslegung auf die unterzeichnete Urschrift des Dokuments zu stützen.
  5. Die Kanzlei signiert mit der sicheren, elektronischen Unterschrift, die durch qualifiziertes Zertifikat überprüft wird. Eine mit dieser Unterschrift unterzeichnete Willenserklärung der Kanzlei bleibt einer Willenserklärung in Schriftform gleich.
  6. 6.       Werden die elektronischen Fassungen von Dokumenten, die  von der Kanzlei erstellten Muster beinhalten, an einem Dritten geleitet,  ist der Kunde verpflichtet, diese Dokumente mit copyrightnote mit folgenden Wortlaut zu versehen:

V.

BETEILIGTE PERSONEN

  1. Einzelne Aufträge und Dienste im Rahmen des Vertragsgegenstandes können von Juristen und in Bezug auf Hilfsarbeiten auch durch andere Personen ausgeführt bzw. erbracht werden.
  2. Die Kanzlei entscheidet selber über das Anvertrauen von einzelnen Aufträgen und Diensten im Rahmen des Vertragsgegenstandes ganz oder teilweise an Juristen, in Bezug auf Art der Sache oder der Handlung, Termin seiner Vollendung, Qualifikationen und Berechtigung dieser Juristen, sowie deren Wissen über die Angelegenheiten des Kunden, wobei die Organisation der Arbeit an Angelegenheiten des Kunden für organisatorische und kostenmäßige Optimierung der Rechtsdienstleistung zu sorgen hat. Die einzelnen Handlungen können auch externen Spezialisten anvertraut werden, wenn der Schutz der Kundeninteressen  dieses erfordert, und der Kunde nicht deutlich widerspricht.
  3. Die Kanzlei kann, wenn das notwendig ist, bei Kontakten mit Dienstleistern, insbesondere ausländischen Juristen, Notaren, Buchhaltern, Inkasso-Mitarbeitern, Inkassofirmen, vereidigten Dolmetschern, die mit der Kanzlei zusammenarbeiten, oder mit anderen Dritten (Dienstleister) vermitteln. Der Kunde ist zum Abschluss des Vertrags mit den Dienstleistern persönlich oder über  die Kanzlei verpflichtet. Die Dienstleister tragen die ausschließliche Haftung für von ihnen geleistete Dienstleistungen. Die Kanzlei trägt weder keine Haftung für die Angemessenheit ihrer Wahl noch für die von ihnen vollbrachten Leistungen.
  4. Während der Geltung des Rechtsdienstleistungsvertrags sowie 3 Jahre nach dessen Auflösung, verpflichtet sich der Kunde, keine Juristen und Mitarbeiter der Kanzlei einzustellen, sowie keine einmalige oder ständige Zusammenarbeit im Bereich jeglicher Rechtsdienstleistung aufzunehmen.

VI.

UMLAUF VON INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN

  1. Der Kunde ist zur Zusammenarbeit mit der Kanzlei in der Rechtsdienstleistung verpflichtet, darunter insbesondere zu unverzüglicher Zustellung von für die Umsetzung des Vertragsgegenstandes notwendigen Informationen und Unterlagen, er hat zugleich für Teilnahme von kompetenten Vertretern an direkten Treffen zu sorgen.
  2. Die Kanzlei basiert auf Informationen, die von dem Kunden erteilt wurden, und im übrigen Bereich gemäß der Vereinbarungen der Parteien.
  3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Kanzlei weder zur Beglaubigung noch zur Überprüfung von Informationen verpflichtet, die vom Kunden empfangen wurden.
  4. Die Frist für die Vertragsausübung beginnt mit Erteilung von erforderlichen Informationen und vollständiger Vorlage der benötigten Dokumente.
  5. Bei fehlender Zusammenarbeit seitens des Kunden befreit sich die Kanzlei von der Pflicht zur Erbringung der Rechtsdienstleistung, behält jedoch den Anspruch auf Vergütung, und ist von der Haftung für Schlechterfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags befreit. Die Kanzlei kann den Vertrag in diesem Fall ohne Einhaltung von Kündigungsfrist kündigen und Vergütungsanspruch bis zu dem Auflösungsmoment behalten. Der Kunde soll laufend und schriftlich alle Vorbehalte zur Vorgehensweise der Kanzlei oder Arbeitsergebnisse rügen, ansonsten verliert er spätere Ansprüche oder Einwände aus diesem Rechtstitel, insbesondere nach der Beendigung der Rechtsdienstleistung.
  6. Beim deutlichen Wunsch des Kunden kann die Kanzlei laufend über Arbeitsfortschritte und Handlungsergebnisse, die im Rahmen des Vertragsgegenstands ausgeübt werden, und über die getragenen Kosten und Ausgaben informieren.

VII.

VERGÜTUNG

1.   Der Kunde ist zur Bezahlung der Vergütung für die Rechtsdienstleistung verpflichtet.

2.     Die Vergütung kann pauschal, stündlich, als bestimmter Betrag, nach gemischtem oder individuellem System berechnet werden. Es können sowohl Sätze für Vermögensgerichtssachen oder vor Staatsorganen vorgesehen werden. Im Zweifelsfall:

A.    das pauschalierte System betrifft den ständigen Rechtsdienst und bedeutet monatliche Bezahlung der Vergütung in bestimmter Höhe für Rechtsdienstleistung in diesen Monat bis zur festgestellten Stundengrenze;

B.    das System der stündlichen Vergütung bedeutet Bezahlung der Vergütung, die aufgrund festgestellten Stundeneinsätze und faktischer Zeit, die auf Rechthilfeleistung gewidmet wurde, aufgezählt wurde;

C.    das System nach Einsatz bedeutet die Bezahlung der Vergütung, deren Höhe für Rechtsdienstleistung im Rahmen des Vertragsgegenstandes  früher festgestellt wurde;

D.    das gemischte System ermöglicht die Verbindung von Vergütungssystemen nach Pkt. A –C.

E.    das individuelle System ermöglicht die Anpassung der Vergütung an Besonderheiten der Rechtsdienstleistung, des Vertragsgegenstandes und des Kundenbedarfs.

F.     In Vermögenssachen, die die Rechtsdienstleistung in Bezug auf Gerichtsverfahren oder vor Staatsorganen betreffen, wird eine Vergütung vorgesehen, die von Wert des  Streitgegenstandes, dem Niveau der Schwierigkeit sowie Zahl von Verhandlungen abhängig ist.

3.     Der Vertrag kann außer einer Vergütung gemäß dem  vorhergehenden Punkt  auch eine Prämie für die Erzielung bestimmter Ergebnisses vorhersehen.

4.     Wurde im Vertrag kein Vergütungssystem deutlich vereinbart, so ist anzunehmen, dass die Vergütung nach dem System der Stundensätze und gemäß allgemein geltenden Sätzen für jeweilige Dienstleistung berechnet wird.

5.     Bei ganztägigem Einsatz außerhalb des Kanzleisitzes wird angenommen, dass die Arbeitszeit 10 Stunden beträgt, es sei denn,  die tatsächliche Arbeitszeit war länger.

6 . Wenn die Vergütung der Kanzlei nach dem vereinbarten Stundensatz erfolgt, ist die Kanzlei berechtigt die Stundenaufstellung vorzubereiten. Die Vorbereitung von Stundenaufstellungen kann auch in dem Vertrag mit dem Kunden vereinbart werden. Wird die Stundenaufstellung dem Kunden vorgelegt, ist er berechtigt seine Anmerkungen dazu schriftlich zu äußern. Werden keine Anmerkungen innerhalb von 7 Tagen nach der Zustellung der Kanzlei mitgeteilt, so gilt die Stundenaufstellung als akzeptiert.

7.     Beruht die Rechtsdienstleistung auf Kanzleieinsatz beim Gerichtsverfahren oder bei einer Angelegenheit vor Staatsorganen,  erhöht sich die Kanzleivergütung um die dem Kunden zugesprochenen Prozessvertretungskosten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Kanzlei ist zur Entgegennahme der zugesprochenen Vertretungskosten vom Verpflichteten und zu deren Anrechnung auf die Vergütung berechtigt.

8.     Bei Erbringung sonstiger, mit organisatorischer und businessbezogener Unterstützung verbundener Leistungen an den Kunden außerhalb des Vertragsgegenstandes, wird die Kanzleivergütung nach tatsächlicher Arbeitszeit und in der Kanzlei allgemein geltendem Stundensatz für die  Rechtsdienstleistungen berechnet, es sei denn, die Vertragsparteien haben einen abweichenden Stundensatz oder sonstige Vergütungsregeln vereinbart.

9.     Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde zur Leistung einer Vorauszahlung in der Höhe von 50% der vertraglichen Vergütung verpflichtet.

10. Falls die Rechtsdienstleistungen im Beriech gerichtliches Verfahren oder Verfahren von der Verwaltung liegt, kann die Vergütung der Kanzlei nicht unter der Mindestvergütung nach der Verordnung des Justizministers vom 28. September über die Anwaltsgebühren liegen (poln. Gesetzesblatt Nr. 163, 349).

11. Die Vergütung der Kanzlei weder davon abhängen, ob die Gegenseite die Anwaltskosten an den Kunden gezahlt sein, noch  von der Höhe dieser Kosten.

12. Der Kunde kann die Zahlung der Vergütung an die Kanzlei nicht von einem bestimmten Resultat, außer wenn die Parteien das Gegenteil ausdrücklich vereinbart haben.

VIII.

GEBÜHREN, KOSTEN UND AUSGABEN

1.   Der Kunde ist zur Entrichtung aller Gebühren und sonstigen Zahlungen an die Gerichte, Staatsorgane, Dienstleister und andere Personen, wenn dies im Rahmen der zu erbringenden Rechtsdienstleistung notwendig ist, in Eigenregie verpflichtet.

2.   Der Kunde ist zur Rückerstattung der durch die Kanzlei getragenen Ausgaben verpflichtet, darunter Gebühren und mit der Rechtsdienstleistung verbundenen Kosten, insbesondere für:

–       Dienstreisekosten bei der vom Kunden beauftragten Reise außerhalb des Kanzleisitzes,

–       Kosten für gewöhnliche / unbeglaubigte und beglaubigte Übersetzungen,

–       Amtsgebühren, Stempelsteuern und Gerichtsgebühren, die  im Zusammenhang mit Kundenangelegenheiten entrichtet wurden,

3.  Die Kosten von Anrufen, Kopieren und Schriftwechsel können nur hinzugerechnet werden, wenn in der jeweiligen Angelegenheit zugerechnet werden, wenn die Höhe derartigen Kosten wegen des Charakters der Angelegenheit die üblichen Verwaltungskosten der Kanzlei wesentlich überschreiten.

4.   Die Erstattung der Dienstreisekosten erfolgt folgend:

a)     bei Autofahrt: Benzinkosten, Straßen- und Parkplatzgebühren;

b)    bei Zugfahrt: Fahrscheine der ersten Klasse und sowie Taxifahrt zum Ort der Rechtsdienstleistung (Gericht, Behörde, Ort des Treffens);

c)     bei Flugzeugsreise: Ticket der Economy-Klasse, wenn die Flugzeit unter 5 Stunden liegt oder Ticket der Business-Klasse, wenn die Flugzeit über 5 Stunden dauert sowie Taxifahrt zum Ort der Rechtsdienstleistung;

d)    bei Übernachtung: Übernachtungskosten für jede Person im Einzelzimmer, mind. im 3 Sterne – Hotel.

5.  Die Parteien können eine Vorschussleistung durch den Kunden für die Kanzlei zur Deckung künftiger, vorhersehbarer Kosten oder Ausgaben vereinbaren, insbesondere Amts- und Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit der Rechtsdienstleistung.

6.  Bleibt trotz getroffener Vereinbarung eine fristgerechte Entrichtung von Vorschüssen, Vorauszahlungen, Vergütung oder anderen Zahlungsbeträgen aus,  zu deren Entrichtung sich der Kunde verpflichtet hat, so ist die Kanzlei von sämtlicher Haftung für die Folgen der verstoßenen Prozessvorschriften, sowie für die Folgen einer Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages befreit.

IX.

ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN

1.     Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind alle aus dem Vertrag folgenden Kanzleibeträge in Złoty auf das Bankkonto Nr. PL16 1050 1575 1000 0090 6515 2887 oder in Euro auf das Devisenkonto Nr. PL13 1050 1575 1000 0090 7003 1944, ING Bank Śląski (SWIFT: INGPBLPW) zu überweisen.

2.     Alle Kanzleibeträge werden um  den Betrag der Mehrwertsteuer erhöht.

3.     Der Kunde begleicht die Rechnung aufgrund der von der  Kanzlei ausgestellten Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis (poln. Faktura VAT). Die Kanzlei erklärt hiermit, aktiver Mehrwertsteuerpflichtiger zu sein und dass sie zur Ausstellung von VAT-Rechnungen berechtigt ist. Der Kunde ermächtigt die Kanzlei zur Ausstellung der VAT-Rechnungen ohne seine Unterschrift und akzeptiert die Ausstellung von VAT-Rechnungen mit  elektronischer Unterschrift.

X.

DOKUMENTATION

  1. Die Kanzlei gewährleistet eine entsprechende Aufbewahrung von Urschriften, die im Rahmen der Rechtsdienstleistung in einzelnen Angelegenheiten erhalten wurden.
  2. Die Kanzlei übersendet dem Kunden auf dessen schriftliche Aufforderung Urschriften aller unterzeichneten Dokumente, die sich am Kanzleisitz befinden und in Verbindung mit einzelnen Angelegenheiten ausgefertigt wurden.
  3. Der Kunde hat das Recht auf Verwendung und Kopieren aller Dokumente, die durch die Kanzlei im Rahmen des Vertragsgegenstandes erstellt werden.
  4. Die Kanzlei überträgt an den Kunden keine alleinigen oder absoluten Rechte an Gegenständen dieser Rechte, die in Verbindung mit dem Vertrag oder bei diesem Anlass entstanden sind (insbesondere Entwicklungsprojekte, Rationalisierungsprojekte, Dateibanken, Titeln oder Individualzeichen).Diese Rechte stehen der Kanzlei zu. Der Kunde ist auch zur Vertraulichkeitsbewahrung gemäß diesen Bedingungen hinsichtlich Ideen, Konzepte, Skizzen, Projekte, Pläne oder anderer Gegenstände alleiniger oder absoluter Rechte, die derartigen Schutz genießen, verpflichtet.
  5. Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, ist die Kanzlei zur Verwendung aller im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Unterlagen als Grundlage zur Auftragsausübung für andere Kunden berechtigt.
  6. Die Kanzlei darf die Rechte am geistigen Eigentum sowie originalen Ideen, die in Verbindung mit dem Vertrag entstanden sind, bei Erbringung von Rechtsdienstleistungen zugunsten anderer, die Kanzleidienste in Anspruch nehmen, verwenden, soweit dies nicht gegen die Vertraulichkeitspflicht gegenüber dem Kunden  verstößt.
  7. Nach Vertragsbeendigung wird die Kanzlei auf dessen Verlangen die Gesamtheit von mit Vertragserfüllung verbundener Dokumentation des Kunden übergeben.
  8. Die Kanzlei ist berechtigt, alle nach ihrer Meinung zur rechtlichen Zwecken nicht mehr benötigten Dokumente zu vernichten, wenn der Kunde deren Abholung verweigert hat und nicht vereinbart wurde, dass die Kanzlei diese Dokumente gegen Entgelt aufzubewahren hat.
  9. Die Kanzlei vernichtet keine Unterlagen, die ihr vom Kunden zur Aufbewahrung anvertraut wurden.

XI.

KORRESPONDENZ

1.     Die Kanzlei sowie die in deren Namen handelnde Personen können den Kunden, dessen Personal, Berater, andere in dessen Namen tätige und für ihn handelnde Personen elektronisch kontaktieren.

2.     Der Kunde trägt Verantwortung für Risiken, die sich aus einer derartigen Kommunikationsweise ergeben können (diese umfassen u. a.: Verspätungen, Phishing, unerlaubter Zugriff zu derartigen Korrespondenz, sowie Virenrisiko), es sei denn, der Schaden ist infolge von der Kanzlei oder der in deren Namen handelnden Personen zur Last fallenden grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden.

3.     Die Kanzlei und der Kunde vereinbaren einvernehmlich, dass sie in Eigenregie für die Gewährung und den Schutz eigener Sicherheit und Systeme verantwortlich bleiben.

XII.

INTERESSENKONFLIKT

1.     Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über sämtliche Umstände, durch die die Kanzlei in Interessenkonflikt im Sinne der Vorschriften des Ethik-Kodexes (Interessenkonflikt) unverzüglich zu informieren.

2.     Bei Eintritt wesentlicher Wahrscheinlichkeit eines Interessenkonfliktes unternimmt die Kanzlei alle notwendigen Maßnahmen gemäß dem Ethik-Kodex, um den Interessenkonflikt zu vermeiden.

3.     Die Kanzlei wird alle Anstrengungen unternehmen, damit das Kundeninteresse durch den eingetretenen Interessenkonflikt nicht angetastet wird.

4.     Soweit dadurch die aus dem Ethik-Kodex folgenden ethischen Verhaltensregeln nicht tangiert werden, soll die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zugunsten des Kunden die Erbringung von derartigen Leistungen für andere Kunden nicht beinträchtigen.

5.     Bei Eintritt eines Interessenkonfliktes zwischen dem Kunde und anderen Personen, die die Dienstleistungen der Kanzlei in Anspruch nehmen, ist die Kanzlei verpflichtet, eine derartige Erbringung von Rechtsdienstleistungen für den Kunden und die anderen Personen zu gewährleistet, damit die rechtlichen Interessen des Kunden im vollen Umfang geschützt werden, insbesondere durch Einsetzung kanzleiinterner Prozeduren zur Vertraulichkeitsbewahrung. Die Kanzlei behält sich jedoch das Recht zur Beendigung der Rechtsdienstleistungserbringung für beide Parteien vor.

XIII.

 BERUFS- UND UNTERNEHMENSGEHEIMNIS

1.     Die Kanzlei ist verpflichtet, über alles, worüber sie bei der Vertragsausführung Kenntnis erlangte, Stillschweigen zu bewahren. Sämtliche von dem Kunden erhaltene Informationen, die während der vertragsgemäßen Erbringung von Rechtsdienstleistungen nicht öffentlich zugänglich sind, werden als vertraulich behandelt. Insbesondere bleiben die Geschäftsbedingungen streng vertraulich und sie dürfen (vorbehaltlich unten stehender Ausnahmen) ohne schriftliche Einwilligung beider Vertragspartei nicht offengelegt werden.

2.     Werden die Kanzlei, deren Angestellte oder andere im deren Namen handelnden Personen zur Offenlegung von den Kunden betreffenden vertraulichen Informationen an zuständige Behörden verpflichtet, wird die Kanzlei (soweit dies erlaubt und ausführbar ist) den Kunden über eventuelle Aufforderung und Offenlegungspflicht in Kenntnis setzen.

3.     Die Kanzlei wird keine vertraulichen, von dem Kunden erlangten Informationen für eigene Zwecke verwenden sowie für die Zwecke des Kunden keine von Dritten erlangten vertraulichen Informationen einsetzten.

4.    Sämtliche allgemein nicht zugängliche Informationen, die von der Kanzlei oder von den in deren Namen tätigen Personen durch den Kunden oder durch in dessen Namen handelnde Personen erlangt wurden, sind als vertraulich anzusehen. Dies bezieht sich insbesondere auf Vorschläge, Angebote, Spezifikationen, Skizzen, Entwürfe, Dokumente, Regeln, Techniken, Methoden, Pläne oder Handlungsszenarien, Prozeduren, Ideen, Konzeptionen oder Vornahmen, Richtlinien, Hinweise, Empfehlungen, Interpretationen sowie Gegenstände von alleinigen oder absoluten Rechten. Obige Bestimmungen betreffen auch Informationen, die durch den Kunden oder durch in dessen Namen handelnde Personen von der Kanzlei oder von den in deren Namen tätigen Personen im Rahmen von Verhandlungen oder Vertragsabschluss (insbesondere auf dem Wege von Ausschreibung, Angebotswettbewerb, invitatio ad offerendum oder Verhandlung mit Einladung) sowie auch solche, die durch der Kunde ohne Vergütungsbegleichung erhalten worden sind.

5.     Der Kunde wird keine vertraulichen Informationen, die er von der Kanzlei oder im deren Namen handelnden Dritten erlangt hat, für Zwecke von Dritten verwenden, insbesondere zugunsten von Wettbewerbern der Kanzlei, darunter durch Beeinflussung des Wettbewerbsangebotes.

XIV.

VERTRAGSAUFLÖSUNG

1.     Der Kunde kann den Vertrag unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist durch Vorlage einer schriftlichen Mitteilung bei der Kanzlei beendigen. Die Parteien können abweichende Kündigungsfristen vereinbaren.

2.     Die Kanzlei ist berechtigt, in begründeten Fällen über die Vertragskündigung und Unterlassung weiterer Rechtsdienstleistungen für den Kunden in einer konkreten oder allen Angelegenheiten zu entscheiden. Dies erfolgt durch Mitteilung an den Kunden, die zur angemessenen Frist und gemäß geltenden Rechtsvorschriften und Ethik-Kodex zu erfolgen hat.

3.     Im Falle der Vertragsauflösung entrichtet der Kunde die Kanzleivergütung sowie mit dem Vertrag verbundene Ausgaben bis zum Moment der Unterlassung von Rechtsdienstleistungen durch die Kanzlei.

4.     Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten trotz Vertragsbeendigung weiter.

 

XV.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1.     Die Kanzlei und der Kunde verpflichten sich einvernehmlich, jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben können oder damit verbunden sind, gütlich auf dem Wege von Verhandlungen zu beenden.

2.     Bleiben die aufgenommenen Verhandlungen erfolglos, werden alle Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben können oder damit verbunden sind, insbesondere bezüglich dessen Gültigkeit und Wirksamkeit, durch das allgemeine, nach dem Kanzleisitz zuständige Gericht entschieden, soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben.

3.     Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem polnischen Recht und sind gemäß polnischem Rechte auszulegen.

 

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