RECHTSANWALTSKANZLEI

LEXPERTS

Unsere Honorare

Um transparente Regeln der beidseitigen Zusammenarbeit zu gewährleisten, richten sich unsere Honorarsätzen nach den nachstehenden Berechnungsgrundsätzen:

 

bei Prozessvertretung liegen unseren Honoraren zugrunde

  • gesetzliche Honorarsätze
  • vertragliche Honorarsätze (soweit vereinbart)

 

bei allen anderen Leistungen

  • pauschalierte Honorarsätze, bei ständiger Beratung pro Monat, oder pro Einzelauftrag
  • Honorarsätze nach Stunden
  • Pauschalierte Honorarsätze finden dann Anwendung, wenn bei unserer Beauftragung der zeitliche Umfang der Angelegenheit uns bekannt oder einfach einzuschätzen ist.Gemischte Honorarsätze
  • gemischte Honorarsätze

 

Das Honorar für die rechtliche Beratung häng damit ab:

  • vom Umfang der Beratungsleistungen;
  • von der Komplexität der Angelegenheit;
  • vom voraussichtlichen und tatsächlichem Arbeitsaufwand;
  • von der Art und Weise der im Rahmen der Beratung vorgenommenen Handlungen.

 

und wird im Wege einer individuellen Honorarverhandlung bestimmt.

 

Die Honorarzahlung erfolgt auf Grundlage einer MwSt-Rechnung. Dabei werden die als Nettobeträge zu verstehen Honorarsätze ggf. um die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht.

 

Unsere Honorarsätze umfassen keine Fremdkosten, darunter Gerichtskostenvorschüsse, andere gerichtliche oder notarielle Gebühren, sowie im Zusammenhang mit der Ausführung der jeweiilgen Aufträge stehenden Spesen.

 

Auf Anfrage erstellt die Kanzlei Lexperts für Sie ein auf den Einzelfall zugeschnittenes Angebot über Beratungsleistungen.

KONTAKT:

WIR BITTEN UM VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG, TELEFONISCH ODER PER EMAIL.
Lexperts TELEFON

MOBILE (+48) 601 535 173
Fax. (+48) 71 71 22 430
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