Die Wartezeit für das Beginnen einer Geschäftstätigkeit soll von 25 Tagen auf 7 Tage reduziert werden.
Dies soll durch das einsetzen eines informatischen Systems geschehen, welches die Register des Justizministeriums, des Finanzministeriums, des statistischen Hauptamtes und der Sozialversicherungsanstalt integrieren soll.
In der Praxis wird es möglich sein, an dem Tag, an dem man ins nationalen Gerichtsregister aufgenommen wird, die Geschäftstätigkeit aufzunehmen.
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