Mit dem 1 Dezember 2014 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, auf Grund derer die Wirtschaftszweigklassifikation, die zum Registergericht angemeldet wird, nicht mehr als 10 Positionen betragen darf. Das Gesetz verpflichtet unter anderem auch dazu, eine Änderung des Geschäftszweigs zu melden.
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