Am 1 April trat eine Gesetztesänderung in Kraft, bezüglich der Erleichterung für das Ausführen einer Geschäftstätigkeit.
Es sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen:
– das vereinfachen von Regulationen im Steuer- und Verwaltungsrecht
– die Reduktion von Informationspflichten
– die Klarstellung einiger offengelassener Fragen
– das Anheben der Arbeitseffizienz
außerdem sind Änderungen unter anderem in folgenden Abschnitten vorgesehen:
– Arbeitsrecht
– Zollrecht
– Umweltschutzrecht
Falls Sie weitere Fragen haben, laden wir sie dazu ein, sich mit uns in Kontakt zu setzen.