RECHTSANWALTSKANZLEI

LEXPERTS

13.04.2015

Erleichterte Realisierung der Geschäftstätigkeit

Am 1 April trat eine Gesetztesänderung in Kraft, bezüglich der Erleichterung für das Ausführen einer Geschäftstätigkeit.

Es sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen:

–                    das vereinfachen von Regulationen im Steuer- und Verwaltungsrecht

–                    die Reduktion von Informationspflichten

–                    die Klarstellung einiger offengelassener Fragen

–                    das Anheben der Arbeitseffizienz

außerdem sind Änderungen unter anderem in folgenden Abschnitten vorgesehen:

–                    Arbeitsrecht

–                    Zollrecht

–                    Umweltschutzrecht

 

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