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13.04.2015

Möglichkeit der Gründung von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften durch das Internet

Die letzte Änderung des Gesetzbuches für Handelsgesellschaften sieht vor, eine Möglichkeit zu schaffen, mit welcher offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften durchs Internet gegründet werden können. Das entsprechende System ist durch dass Justizministerium geführt.

Auf gleichem Weg können auch Änderungen in den Gesellschaftsverträgen vorgenommen werden sollen und Gesellschaften auch aufgelöst werden.

Um  von diesem System Gebrauch zu machen, ist keine elektronisch zertifizierte Unterschrift benötigt, da es ausreicht, eine bestätigte Unterschrift auf der Platform für Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung zu besitzen (e-PUAP).

Eine weitere Änderung betrifft das Absenken der Gerichtskosten die mit der elektronischen Registrierung verbunden sind.

 

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